Alpha Institute language group

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Staatliche Bildungsförderungen für Deutschkurse

Seit über 15 Jahren sprachliche Weiterbildung im Alpha Institute

Sprachkurse des Alpha Institutes sind anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. So können alle bundesweiten Förderungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und des Bildungsurlaubsgesetzes genutzt werden.

Das Alpha Institute bietet seit über 15 Jahren Weiterbildungsinteressierten Orientierung und Unterstützung bei der Entscheidung für eine fachlich und individuell geeignete fremdsprachliche Weiterbildungsmaßnahme an. Die berufliche Weiterbildung soll es ermöglichen, Fremdsprachenkenntnisse neuen Entwicklungen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.

Dementsprechend unterscheiden wir zwischen:

  • Einstiegsfortbildung, die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt und einen beruflichen Einstieg ermöglicht
  • Anpassungsfortbildung, die vorhandene Kompetenzen ausbaut und an neue Entwicklungen in der Arbeitswelt anpasst.

Da Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im neuen oder bestehenden Arbeitsverhältnis für die Erhaltung und Entwicklung einer beruflichen Handlungsfähigkeit unerlässlich sind, übernehmen bzw. beteiligen sich Arbeitgeber immer häufiger gerne an den Kosten der Weiterbildung.

Um jeder/jedem Weiterbildungsinteressierten, unabhängig von der Arbeitgeberbeteiligung, die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern in Form direkter finanzieller Förderung.

Sprachkurs-Fördermittel - die Möglichkeiten:

Welche Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Fremdsprachen gibt es?

  • Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung
  • Bildungsprämie · Sprachkurs-Förderung bundesweit
  • Sprachkurs-Förderung nach Bundesland

Hinweis zu den Sprachkurs-Fördermitteln auf unserer Website!

Die folgenden Seiten sollen Weiterbildungsinteressierten bei der Entscheidung für eine fachlich geeignete und qualitativ hochwertige Weiterbildung unterstützen. Sie können und sollen aber ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.

Selbstverständlich müssen nicht alle Themen gleichermaßen von Bedeutung sein. Art und Umfang der zu prüfenden Fragen hängen von persönlichen Voraussetzungen und dem angestrebten Weiterbildungsziel ab.

Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung für Ihren Sprachkurs!

In vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit von Ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um einen Alpha Institute-Sprachkurs zu absolvieren.

In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als «Bildungsurlaub» bzw. «Bildungsfreistellung» bezeichnet.

Bildungsurlaub für sprachliche Weiterbildung in Deutschland:

In der nachstehenden Übersicht finden Sie jedes Bundesland, das eine solche Regelung anbietet.


Berlin · Bildungsurlaub

Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeiter und Angestellte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem BiUrlG oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin. Bildungsurlaub kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Umfang: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsurlaubsveranstaltung.

Weitere Infos zum Bildungsurlaub in Berlin » (externer Link)


Brandenburg · Bildungsfreistellung

Über das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen gefördert. Die Antragsteller müssen Ihren ersten Wohnsitz in Brandenburg haben. Eine Förderung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahmen eingereicht worden sein und kann bis zu zwei Mal im Kalenderjahr beantragt werden.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsfreistellungsveranstaltung.

Weitere Infos zur Bildungsfreistellung in Brandenburg » (externer Link)


Bremen · Bildungsurlaub

Jeder Arbeitnehmer hat innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf Gewährung eines bezahlten Bildungsurlaubs von zehn Arbeitstagen.

Weitere Infos zum Bildungsurlaub in Bremen » (externer Link)


Hamburg · Bildungsurlaub

Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildungsurlaubsveranstaltungen, die in Hamburg anerkannt wurden. Teilzeitbeschäftigte können im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils Bildungsurlaub beanspruchen. Umfang: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsurlaubsveranstaltung.

Weitere Infos zum Bildungsurlaub in Hamburg » (externer Link)


Hessen · Bildungsurlaub

Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Auszubildende haben einen Anspruch allein zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung. Umfang: 5 Tage; Kumulierung innerhalb von zwei Jahren.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsurlaubsveranstaltung über die Anerkennung in anderen Bundesländern.

Weitere Infos zum Bildungsurlaub in Hessen » (externer Link)


Mecklenburg-Vorpommern · Bildungsfreistellung

Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, steht ein Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie an Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren, unter Fortzahlung ihres Entgeltes nach Maßgabe von § 10, zu. Umfang: 5 Tage pro Kalenderjahr.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsfreistellungsveranstaltung.

Weitere Infos zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern » (externer Link)

Hinweise für Ihre Sprachkursförderung in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Bildungsurlaub - muss 8 Wochen im Voraus eingereicht werden!

Niedersachsen · Bildungsurlaub

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Eine Kumulierung ist bei Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsurlaubsveranstaltung.

Weitere Infos zum Bildungsurlaub in Niedersachsen » (externer Link)

Hinweise für Ihre Sprachkursförderung in Niedersachsen:

  • Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Rheinland-Pfalz · Bildungsfreistellung

Seit Inkrafttreten des Bildungsfreistellungsgesetzes zum 1. April 1993 haben Beschäftigte in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Umfang: 10 Tage innerhalb von zwei Jahren.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsfreistellungsveranstaltung.

Weitere Infos zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz » (externer Link)


Saarland · Bildungsfreistellung

Überwiegend im Saarland Beschäftigte, Beamte, Richter und Auszubildende haben jährlich Anspruch auf bis zu 6 Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung und erhalten dabei bis zu 3 Tage Lohnfortzahlung. Ausgenommen sind Beschäftigte des Bundes.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsfreistellungsveranstaltung über die Anerkennung anderer Bundesländer.

Weitere Infos zur Bildungsfreistellung im Saarland » (externer Link)


Sachsen-Anhalt · Bildungsfreistellung

Seit Januar 1998 können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Die Bildungsfreistellung bezeichnet einen Rechtsanspruch vom Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Umfang: 5 Tage; Kumulierung innerhalb von zwei Jahren möglich.

Alpha Institute Deutschkurse sind anerkannt als Bildungsfreistellungsveranstaltung.

Weitere Infos zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt » (externer Link)


Schleswig-Holstein · Bildungsurlaub-Bildungsfreistellung

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigten - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Richterinnen und Richter des Landes sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen -, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Als Beschäftigte gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Bildungsfreistellung kann erst nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis beansprucht werden. Umfang: 5 Tage im Jahr (in Abhängigkeit von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) mit Übertragungsmöglichkeit im Folgejahr auf den insgesamt maximal doppelten Umfang.

Alpha Institute Sprachkurse sind anerkannt als Bildungsurlaub und Bildungsfreistellungsveranstaltung.

Weitere Infos Bildungsurlaub-Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein » (externer Link)

Bildungsprämie für Ihren Sprachkurs beim Alpha Institute!

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig.

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Erst beraten lassen, dann anmelden: Die bundesweiten Beratungsstellen!

Um für die Weiterbildung einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen Sie zunächst eine Beratungsstelle aufsuchen. Das Beratungsgespräch selbst ist kostenlos. Und wie alles an der Bildungsprämie zahlt sich auch der Besuch einer Beratungsstelle aus.

Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie: Welche Weiterbildung möchten Sie machen? Was soll das Ziel des Kurses oder Lehrgangs sein? Haben Sie schon einen konkreten Anbieter gefunden? etc. Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus.

Die Beratungsstellen der Bildungsprämie bieten wieder Beratungen an und stellen Prämiengutscheine aus. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier »

Einlösen Ihres Bildungsprämien-Gutscheins beim Alpha Institute

Bei der Alpha Institute language group lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme – etwa einen Englischkurs, Spanische Sprachkurse, Italienischkurse und Französischkurse – ein und sparen so bis zu 50 Prozent der Kosten.

Wichtige Hinweise für Ihre Sprachkursförderung!

Prämiengutschein können nur eingesetzt werden

  • wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • von der Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist
  • für eine Weiterbildungsmaßnahme, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt
  • wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat
  • der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Mehr Infos unter: www.bildungspraemie.info

Gefördert werden nur:

  • offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht
  • Es muss eine individuelle berufliche Weiterbildung sein, also keine hobby- oder freizeitorientierte Fortbildung oder eine Weiterbildung, die der Gesundheit oder der Persönlichkeitsentwicklung dient. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.

Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Prämiengutschein, wenn

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
  • Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt – bei gemeinsam Veranlagten (z.B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.

Mehr Infos unter: www.bildungspraemie.info

Die Staatliche Bildungsförderungen können Sie für Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch anfordern!

Bildungszuschüsse für Ihren Sprachkurs beim Alpha Institute!

Übersicht über die Förderung individueller beruflicher Weiterbildung von Erwerbstätigen - Sprachkurse!

Alle vorgestellten Finanzierungsinstrumente zielen auf die Förderung von Erwerbstätigen und deren berufliche Weiterbildung. Für die Förderprogramme der Länder muss die geförderte Person in dem jeweiligen Land wohnen oder arbeiten. Je nach Programm sind teilweise unterschiedliche Zielgruppen förderfähig.


Bildungsscheck Brandenburg

Erwerbstätige mit sozialversicherungspfl ichtiger Beschäftigung
Gefördert werden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg (darunter auch Beschäftigte mit „aufstockenden Leistungen” nach SGB II und Beschäftigte in Elternzeit). Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Ausnahme: Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi).

Förderungshöhe maximal 500 Euro


Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern

Unternehmen für ihre Beschäftigten
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuwendung erfolgt indirekt personenbezogen für die Beschäftigten der Unternehmen.


Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Erwerbstätige

  • Beschäftigte in einem Unternehmen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder Beschäftigte mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen
  • Berufsrückkehrende
  • Existenzgründerinnen und -gründer: Nach erfolgter Gründung können auch Existenzgründerinnen und -gründer sowie Inhaberinnen und Inhaber junger Unternehmen den Bildungsscheck in Anspruch nehmen, wenn sie nicht länger als 5 Jahre selbstständig sind
  • Betrieblicher Zugang:
    Den Bildungsscheck gibt es auch im betrieblichen Zugang für Beschäftigte in Unternehmen mit Arbeitsstätten in NRW mit mindestens einer bzw. einem und weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
  • Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Behörden oder Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes oder des Landes.
  • Förderungshöhe maximal 500 Euro

Fachkurse Baden-Württemberg

Im Programm Fachkurse Baden-Württemberg wird grundsätzlich ebenfalls die individuelle berufliche Weiterbildung gefördert. Zuwendungsempfänger sind jedoch die Weiterbildungsträger für die Teilnahme bestimmter Zielgruppen. Über die Förderfähigkeit der Fachkurse wird im Vorfeld im Rahmen des Bewilligungsverfahrens entschieden. Insofern erfolgt die Förderung indirekt personenbezogen, wobei das Spektrum der möglichen Weiterbildungsmaßnahmen weit gefasst ist.


Qualifizierungsscheck Hessen

Erwerbstätige mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten sowie hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen mit höchstens 250 Beschäftigten, die

  • über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
  • älter als 45 Jahre sind oder
  • in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Alter und Qualifikation oder
  • als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.
  • Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Behörden oder Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes oder des Landes.
  • Förderungshöhe maximal 500 Euro

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Erwerbstätige ab 45 Jahren

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • Rheinland-pfälzische Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten (Empfänger des QualiSchecks sind die Beschäftigten)
  • Mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung
  • Selbstständige oder freiberufliche Tätige in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit
  • Berufsrückkehrende
  • Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Behörden oder Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung.
  • Förderungshöhe maximal 500 Euro

Weiterbildungsbonus Hamburg

Der Weiterbildungsbonus Hamburg fördert berufliche Qualifizierungen, die arbeitsplatzsichernd für die derzeitige Arbeitsstelle sind und im Einklang mit den ausgeübten Tätigkeitsbereichen stehen – es ist in jedem Fall eine Absprache mit dem Arbeitgeber erforderlich.

Erwerbstätige mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Selbstständige

  • Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hamburg, die in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten
  • Beschäftigte in Unternehmen mit Unternehmenssitz in Hamburg und mit weniger als 250 Beschäftigten
  • Existenzgründerinnen und -gründer in der „Aufbauphase“, d.h. bis zu ein Jahr nach Gründung des Unternehmens oder in einer Phase der Neuausrichtung bzw. Erweiterung der Angebotspalette
  • Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
  • Förderungshöhe von bis zu 80%

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert berufliche Qualifizierungen, die arbeitsplatzsichernd für die derzeitige Arbeitsstelle sind und im Einklang mit den ausgeübten Tätigkeitsbereichen stehen – es ist in jedem Fall eine Absprache mit dem Arbeitgeber erforderlich.

Gefördert werden Beschäftigte (auch geringfügig Beschäftigte) in kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Unternehmenssitz oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, einschließlich Auszubildende (Förderung nur für Inhalte, die nicht im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden). Die geförderten Beschäftigten können auch in Heimarbeit Beschäftigte sowie ihnen Gleichgestellte und andere arbeitnehmerähnliche Personen sein. Der Arbeitsschwerpunkt der geförderten Person muss in Schleswig-Holstein liegen.


Weiterbildungsscheck Sachsen

Erwerbstätige
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen, darunter auch Beschäftigte mit „aufstockenden Leistungen” nach SGB II (in diesem Fall wird eine Abstimmung mit dem Träger der Grundsicherung empfohlen), die

  • über ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von unter 2.500,– Euro verfügen oder
  • älter als 50 Jahre sind, mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2.500,– und 4.150,– Euro, oder
  • in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit tätig sind, mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2.500,– und 4.150,– Euro, oder
  • über ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen zwischen 2.500,– und 4.150,– Euro verfügen und mit der zu fördernden Weiterbildung einen ersten akademischen Abschluss erzielen möchten.
  • Nicht gefördert werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Selbstständige.
  • Die Weiterbildung von Selbstständigen wird als betriebliche Weiterbildung über das Einzelbetriebliche Förderverfahren in Sachsen gefördert.
  • Förderungshöhe von bis zu 80%

Wichtiger Hinweis!
Die Weiterbildung von Selbstständigen und Unternehmen bis 500 Mitarbeiter wird als betriebliche Weiterbildung über das Einzelbetriebliche Förderverfahren in Sachsen gefördert.


QualiService Thüringen

Die Thüringer Weiterbildungsinitiative
Das Land Thüringen verfügt über eine komplementäre Berater- und Förderstruktur für Unternehmen und Privatpersonen.

Der QualiService Thüringen (Projekt der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH) gibt einen Überblick zur Berater- und Förderlandschaft für Unternehmen und Privatpersonen in Thüringen. Weiterbildungsinteressierte und Unternehmen finden hier Ansprechpartner und unterstützende Beratungs- und Förderangebote für die Ermittlung des eigenen Qualifizierungsbedarfs, die Planung der individuellen Weiterbildung sowie die Suche nach geeigneten Qualifizierungsangeboten.

  • Förderungshöhe maximal 500 Euro

Die Bildungszuschüsse können Sie für Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch anfordern!

Der Alpha Institute Sprachkurs-Bildungsfonds!

Zögern Sie nicht, in Ihre Bildung zu investieren!
Die Alpha Institute language group unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Qualifizierung!

Die wirtschaftliche Weltkrise fordert den Menschen heraus! Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, den Stellenwert der Weiterbildung zu erhöhen. Einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, sich den neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu stellen. Hier spielt die fremdsprachliche Aus- und Weiterbildung eine führende Rolle.

Bildungsfonds: seit über 10 Jahren aktive Sprach-Lern-Hilfe!

Der Alpha Institute-Bildungsfonds wurde bereits vor 10 Jahren gegründet. Ein Teil der Sprachkurseinnahmen der Alpha Institute language group wird jedes Jahr dem Bildungsfonds zugeführt.

Dieser angesparte Fonds ermöglicht es der Alpha Institute language group ihren Kunden für die fremdsprachliche Aus- und Weiterbildung schnell und unbürokratisch Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und zeigen Ihnen, welche finanziellen Unterstützungen für Sie in Betracht kommen.

Jährliche Ausschüttungen aus dem Bildungsfonds!

Jedes Jahr schütten wir einen Teil der Gelder dieses Fonds aus und stellen unseren Kursteilnehmern ca. 250.000 Euro für die fremdsprachliche Aus- und Weiterbildung zur Verfügung.

Gerne beraten wir unverbindlich und zeigen auf, welche finanziellen Unterstützungen in Betracht kommen.

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RALF RANGNICK

DEUTSCHER FUSSBALLTRAINER

Ralf Rangnick

"Nach einem aufschlussreichen persönlichen Beratungsgespräch habe ich ein Italiensch-Einzeltraining bei Alpha Institute gebucht. Niemals hätte ich gedacht, dass man in so kurzer Zeit so viel lernen kann. Jeder Tag war abwechslungsreich, inspirierend und motivierend.
Meine hohe Erwartungshaltung wurde übertroffen."

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